Allgemeine Geschaftsbedingungen

1. Anwendungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind anwendbar auf jeden Vertrag zu dem “CANDYCARD BVBA” sich verpflichtet zufolge einem Auftrag. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausschließlich anwendbar. Nur gegenseitig schriftlich bedungene Abweichungen sind gültig, aber der Kunde darf sie keinesfalls betrachten wie eine allgemeine Abweichung von den allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Anwendung finden auf frühere oder zukünftige geschäftsbeziehungen.  Mittels Aufgabe seines Auftrags wird es vorausgesetzt, dass der Kunde die allgemeinen Bedingungen kennt und akzeptiert. Die erwähnten allgemeinen Geschäftsbedingungen auf den Dokumenten des Bestellers sind nicht in Gegensatz zu “CANDYCARD BVBA” . Wenn “CANDYCARD BVBA” irgendeine Klausel zu Ihrem Vorteil stipuliert in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht anwendet, kann man das nicht betrachten wie ein Rechtsverzicht von “CANDYCARD BVBA” und de Kunde kann sich darauf nicht beziehen. Wenn Gesetzgebungsänderungen bestimmte Klauseln in diesen Allgemeinen Geschäftbedingungen nichtig erklären, hat diese nicht die Nichtigkeit sonstiger Klauseln oder der Gesamtheit der allgemeinen Geschäftsbedingungen zufolge.

2. Preise

Unsere Preisangabe für Artikel und Pauschaldienste verstehen sich exklusiv MwSt. Unsere unterbreiteten Preisangebote gehen aus von Eingangszoll und Steuern, sowie auch von Fracht und Versicherungsprämien die zur Lieferzeit in Kraft sind. Jede Steigerung der obenerwähnten Rechte, Steuern und Prämien gültig zwischen dem Auftrag und der Lieferung ist ebenfalls auf Rechnung des Käufers.  Auch die hinsichtliche Mehrwertsteuer bildet keine Ausnahme zu dieser Regel. Aus diesen offiziellen Preisänderungen, wie festgelegt in gesetzlichen Bestimmungen gehen automatisch übereinstimmenden Preisänderungen sowie festgehalten in Angeboten oder Verträgen hervor.

3. Angebote und Aufträge

Die Angebote sind nur verbindlich nachdem sie vom Auftraggeber oder vom Käufer für Vereinbarung unterzeichnet worden sind und außerdem fristgerecht zurückgesandt worden sind.  Jeder Auftrag verpflichtet den Unterzeichner solidarisch und unwiderruflich, abgesehen von der gesetzlich festgelegten Ausnahme. Die Auftragsannullierung macht sich nur innerhalb von 3 Tagen nach dem Auftrag, und hat eine irreduzibele Entschädigung zu 33 % der gesamten Ankaufsumme zufolge.

4. Lieferung

Die Lieferfrist wird nur annähernd und ohne Verbindung aufgegeben. Transport oder Versendungen mittels irgendeines Transportmittels, sogar frachtfrei, erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Artikel und Diensten sollen bei Ablieferung und Erledigung am Lieferort und/oder bei Ausführung akzeptiert werden. Lieferfristen hängen von der Zulieferfrist unserer Zulieferanten ab, und “CANDYCARD BVBA” bestreitet jede Verantwortlichkeit für zu späte Lieferfristen hervorgebracht von Zulieferanten. Zu späte Lieferung der Artikel oder Dienste auf einem späteren Zeitpunkt wie vertraglich festgelegt und die nicht direkt auf “CANDYCARD BVBA” zurückzuführen ist, kann weder nie eine Lösung oder Auflösung des Vertrags veranlassen, noch zu irgendeinem Schadenersatz berechtigen. Die Lieferung enthält keine Eigentumsübergabe, nur völlige Zahlung der ganzen schuldigen Rechnungssumme, möglicher Kosten und Zinsen haben eine Eigentumsübertragung zufolge. Der Druckerei eigen soll der Käufer annehmen, dass die Artikel eine mögliche Abweichung aufweisen hinsichtlich :

a) Der Lieferung von 5 bis 10 % weniger oder mehr als die bestellte Anzahl je nachdem die Auftragsgröße.
b) Geringer Unterschiede in Farbe, Sauberkeit, Glätte und Sicht, sogar sie während des Produktionsprozesses auftreten.

5. Beschwerden

Jede gültige Beschwerde betreffs der Artikel, der Dienstleistungen oder der Rechnungen soll innerhalb von drei Tagen nach Lieferung per Einschreiben eintreffen.  Jede spätere Beanstandung nach dieser Frist wird unzulässig.  Wir akzeptieren keine Zurücksendung ohne vorherige Genehmigung.

6. Zahlung

Jede Zahlung von gelieferten Artikeln oder Diensten erfolgt in bar an der Rechnungsanschrift, mit Ausnahme der sonstigen schriftlichen Bedingung oder es sei denn, dass die Rechnung einen Verfallstag erwähnt. Bei Nicht-Zahlung der beauftragten Artikeln, kann “CANDYCARD BVBA” sich das Recht vorbehalten, die Artikel in Verwahrung zu nehmen bis Empfang der völliger Zahlung.  Dabei ist der Kunde nicht zu einem Schadenersatz berechtigt. Ebenfalls behält “CANDYCARD BVBA” sich das Recht vor bei Nicht-Zahlung weitere Dienstleistungen einzustellen, damit das Guthaben sich nicht weiter erhöht.  Dies erfolgt ohne explizite Mahnung ihrerseits. Zahlungen sollen vorbehaltlich schriftlicher Genehmigung der Direktion von „CANDYCARD BVBA” , nicht in Händen eines Angestellten oder des Personals der Firma “CANDYCARD BVBA” erfolgen. Die erhebte Beschwerde vom Käufer oder Auftraggeber gewährt ihm keinen Anspruch auf Entziehung seiner Zahlungspflichten. Bei Nicht-Zahlung der heutigen Rechnung wird die schuldige summe ohne vorherige Inverzugsetzung von Amts wegen Zinsen zu 12 % auf der Grundlage einer Jahresberechnung mit sich bringen, und jeder angefangene Monat wird betrachtet wie ein ganzer Monat. Außerdem, ohne  Verstoß gegen den vorherigen Absatz und die Rechten der Schuldner auf Zahlungsaufschub auf Grund Artikels 1244 des Bürgerlichen Gesetzbuches, gerichtliche Zinsen nicht inklusiv, wird der Schuldner bei zu später oder Nicht-Zahlung ebenfalls von Amts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung einen Pauschalbetrag zu 10 % der Rechnungssumme und minimal € 400 schulden wie Schadenersatz schuldig sein infolge seiner zu späte Zahlung sowie auch infolge die außergerichtliche Kosten die hieraus erwachsen. Dieser Schadenersatz ist fällig, sowie auch die Verzugszinsen, die einziehbaren Verfahrenskosten und möglichen Ersatz betreffs Sachschadens und Gewinnausfall. Die Parteien vereinbaren sich auch explizit, dass dieser Schadenersatz pauschal ist und man diesen nicht kann ändern bei Abweichung Artikels 1231 CG, sogar falls es sich nur um die Teilmängel handelt. Wechsel oder sonstige Zahlungsmitteln veranlassen keine Umwandlung und bilden keine Abweichung zum Zahlungsort und zur Zuständigkeit der Gerichtshofe des Gerichtsbezirks Mechelen.  Kosten zur Wechselziehung sind zu Lasten des Käufers oder des Bestellers. Bei Teilzahlung wird jede Rate erst auf den Kosten und Zinsen und nachdem auf der Hauptsumme gemäß Artikel 1254 und 1255 berechnet werden. Die Preisermäßigungen sowie in speziellem Vertrag vereinbart gelten nur für Barzahlungen der Rechnungen.

7. Geistiges Eigentum.

a)Geistiges Eigentum der “CANDYCARD BVBA”.
Unter Hinweis auf die Gesetzgebung hinsichtlich geistiges und künsterlisches Eigentums sowie auch unlauteres Wettbewerbs, bleiben alle die von “CANDYCARD BVBA” entworfenen Modellen, Skizzen, Sätze, graphisches Design sowie auch Interpretationen, Ordnungen und Software u.s.w. trotz der angewendete Technik sein exklusives Eigentum und sie sollen weder nachgearbeitet noch nachgedruckt werden ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Berechtigten. Die Abgabe of Anrechnung von “CANDYCARD BVBA” für typographische sowie auch computerisierte Sätze, Klischees, Matern, Steine, Entwürfe, Zeichnungen und Films und Software u.s.w. gewähren dem Käufer kein Eigentumsrecht. Der Käufer kann, mangels widersprüchlicher Vertragsbestimmung, vor  und nach Arbeitsleistung die Abgabe nicht fordern.
b)Haftung des Kunden für die von ihm vorgeschlagenen Forme, Logogrammen und Layout
Der Besteller liefert die Spezifizierung der Formen, Logogrammen und Layout Modellen, Skizzen und Sätzen, sowie auch der graphischen Entwürfe, Interpretationen, Ordnungen des Enderzeugnisses. Der Besteller haftet dann auch solidarisch für jeden Verstoß gegen Rechte des geistigen Eigentum auf diesen Logogrammen, Formen und Layout Modellen sowie auch auf Skizzen, Sätzen, graphischen Entwürfen, Interpretationen und zuletzt Ordnungen, die er beauftragt. Die Auftraggeber, der Käufer oder Zwischenpersonen bewahren „CANDYCARD BVBA“ vorbehaltlos vor jedem Claim oder vor jeder Forderung von Amts wegen von Ihnen oder von Dritten wegen Verstoß gegen Rechten des geistigen Eigentums hinsichtlich Forme, Logogrammen, Lay-out Modelle, Skizzen, Sätze sowie auch graphischer Entwürfe und Interpretationen, Ordnungen sowie hergestellt von “CANDYCARD BVBA”.

8. Gewähre, Garantien, Versicherungen und Haftung.

Die Garantie die verkauften Artikel deckt, beschränkt sich ausschließlich auf diese sowie bestimmt vom Hersteller oder vom Hauptlieferanten sowie umschrieben im Rahmen befreien “CANDYCARD BVBA” von jeder Haftung, sogar im gewöhnen Recht.

9. Zuständige Gerichtshofe

Das Belgische Recht ist anwendbar auf jede Streitigkeit über die Interpretation und Ausführung der Vereinbarung zwischen den Parteien.  Die Zuständige Gerichtshofe im Gerichtsbezirk Mechelen werden sich darüber aussprechen.